Fischereiverein Nürnberg e.V.

Vorübergehende Sperrung unseres Grundstücks in Schwarzhofen

Liebe Mitglieder,

wir müssen euch heute darüber informieren, dass unser Vereinsgrundstück in Schwarzhofen ab sofort und bis auf Weiteres komplett gesperrt ist.

Ein schweres Unwetter hat vor Ort zu erheblichen Sturmschäden geführt. Da aktuell eine akute Gefahr durch herabstürzende Äste und Bäume besteht, zudem die Hütte beschädigt wurde, ist das Betreten und die Nutzung des Geländes aus Sicherheitsgründen strikt untersagt!

Die Sicherheit unserer Mitglieder hat für uns oberste Priorität.Wir arbeiten bereits an einer Lösung, um die Schäden so schnell wie möglich zu beseitigen. Sobald das Grundstück wieder sicher ist und freigegeben werden kann, werden wir euch umgehend informieren.

Wir danken euch herzlich für euer Verständnis und die strikte Beachtung dieser Sperrung!

Die Verwaltung

Informationen zur aktuellen Situation und Entwicklung der Forellenbestände in der Rednitz

Liebe Vereinsmitglieder,

vielen Dank für eure zahlreichen Nachrichten und die wertvollen Rückmeldungen zu den rückläufigen Forellen-Fangquoten in der Rednitz. Euer aufmerksames Feedback ist für unsere Hegearbeit unverzichtbar, und wir nehmen eure Beobachtungen sehr ernst.

Vorab die wichtigste Information zur Beruhigung, am Fischbesatz liegt es nicht – dieser wird von uns weiterhin im gewohnten und vollen Umfang durchgeführt. Dass die Forellenbestände dennoch rückläufig sind, basiert auf einem vielschichtigen ökologischen Problemkomplex. Wir überwachen diese Entwicklung intensiv und leiten bereits erste Gegenmaßnahmen ein.

Zusammenfassend lässt sich sagen, während der wachsende Wallerbestand als Prädator einen spürbaren Jagddruck ausübt, operiert die Rednitz bei sommerlichen Wassertemperaturen von 17 bis 19 °C für Salmoniden bereits in einem kritischen physiologischen Grenzbereich.

Die primären physikalischen, biologischen und strukturellen Faktoren haben wir nachfolgend fachlich für euch aufbereitet:

1. Geringer Wasserstand und Temperaturentwicklung

Aufgrund anhaltender Niederschlagsarmut und einer langanhaltenden Hitzewelle verzeichnen die Gewässerpegel weitläufig einen besorgniserregenden Niedrigstand. Dies hat in vielen Gewässern zu einem drastischen Anstieg der Wassertemperaturen geführt. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, wurde die Rednitz in den vergangenen Wochen verstärkt mit Tiefenwasser aus dem Rothsee gespeist. Die gesteigerte Wasserabgabe spiegelt sich deutlich im extrem niedrigen Wasserstand der Hauptsperre wieder. Der Rothsee bildet das funktionale Herzstück der Donau-Main-Überleitung. Das System speichert Wasser, welches bei ausreichenden Pegeln aus Altmühl und Donau über den Main-Donau-Kanal nach Norden gepumpt wird. Bei Bedarf wird dieses kältere Wasser über Zuflüsse wie die Kleine Roth in die Rednitz abgegeben, die sich in Fürth mit der Pegnitz zur Regnitz vereint.

Diese kontinuierliche Kaltwasserzuführung stabilisiert das Ökosystem der Rednitz maßgeblich. Ohne diese Stützungsmaßnahme wäre der Fischbestand akut gefährdet, was analog zu anderen Fischereivereinen zu einem drastischen Fischsterben geführt hätte. Dennoch sind die Temperaturen deutlich erhöht.

Ab 18 °C Stressphase

Der Sauerstoffgehalt im Wasser sinkt, während der Stoffwechsel der Fische steigt. Bei einem Sauerstoffgehalt von 6 bis 7 mg/l geraten Forellen unter Stress und stellen die Nahrungsaufnahme ein und zeigen Wachstumsstörungen – es beginnt der kritische Phase. Um Nahrung überhaupt verstoffwechseln zu können, verbrauchen Forellen enorme Mengen Sauerstoff. Eine Faustregel in der Fischzucht besagt, dass die Fische pro 1 kg gefüttertem Futter etwa 0,3 bis 0,5 kg reinen Sauerstoff für die Verdauung benötigen. Durch das Einstellen der Nahrungsaufnahme schützen sich die Fische vor dem Erstickungstod.

Ab 20 °C Kritische Phase

Ernsthafte gesundheitliche Probleme und eine stark erhöhte Anfälligkeit für Krankheiten oder Parasiten setzen ein. Höhere Temperaturen begünstigen Krankheitserreger wie den Parasiten Tetracapsuloides bryosalmonae, den Erreger der PKD (Proliferative Nierenkrankheit), die bei Wassertemperaturen über 15 °C für Forellen oft tödlich verläuft.

2. Biologische Faktoren und Nahrungskonkurrenz

Der Klimawandel

Dass Waller überhaupt vermehrt in klassischen Forellengewässern (wie größeren Flüssen der Äschen- und Barbenregion oder tiefen Seen) vordringen und sich dort explosionsartig vermehren, liegt an den steigenden Wassertemperaturen. In kühleren, schnell fließenden Gebirgsbächen (Oberlauf) hat der Waller meist keine Chance. In tieferen, langsamer fließenden oder gestauten Abschnitten hingegen verschieben sich die Bedingungen massiv zugunsten des Wallers. 

Gewinner des Klimawandels

Während die Forelle leidet, profitieren eurytherme (wärmetolerante) Arten. Neben dem Waller breiten sich auch andere Cypriniden (Karpfenartige) aus und konkurrieren mit jungen Forellen um die Nahrung (v.a. Bachflohkrebse und Insektenlarven).

Prädatoren

Neben dem Wels nutzen auch Kormorane und Gänsesäger die durch den Hitzestress geschwächten Forellen in den flachen, ungeschützten Abschnitten der Rednitz als leichte Beute.

Als opportunistischer Jäger sind Welse extrem anpassungsfähig und fressen, was in rauen Mengen verfügbar und leicht zu erbeuten ist. In Gewässern, in denen Forellen (z. B. durch regelmäßigen Besatz) die dominante oder leicht zugängliche Fischart darstellen, passen Waller ihre Ernährung an und jagen diese gezielt.

Waller jagen bevorzugt in der Dämmerung und nachts. Da Forellen Sichträuber sind und sich nachts oft am Gewässergrund oder in Ufernähe ausruhen, sind sie für den Waller eine leichte Beute. Große Waller (ab ca. 1,20 bis 1,50 Metern) können problemlos selbst kapitale Forellen im Ganzen verschlingen. Der Wels besetzt Unterstände, Gumpen und tiefe Kehren. Forellen werden aus ihren bevorzugten Einständen vertrieben, was zu Dauerstress, geringerem Wachstum und einer höheren Anfälligkeit für Krankheiten führt.

Kleinere und mittlere Waller ernähren sich intensiv von Flusskrebsen, Insektenlarven und kleineren Fischen. Dies sind exakt die Hauptnahrungsquellen von unseren Bachforellen, was zu einer extremen Nahrungskonkurrenz führt.

3. Strukturelle Probleme und Verbauung

Mangel an Schatten und Deckung

Der Rednitz fehlen in vielen Abschnitten (nicht unser Gewässerabschnitt) dichte, schattenspendende Ufergehölze, die das Gewässer kühlen könnten. Ohne Totholz und Unterstände fehlen Forellen die Rückzugsorte vor Hitze und Prädatoren.

Unterbrechung der Wanderwege

Forellen müssen im Sommer kühlere Nebengewässer oder tiefere, grundwassergespeiste Gumpen aufsuchen können. Querbauwerke und Wehre ohne funktionierende Fischtreppen blockieren diese überlebenswichtigen Wanderungen sowie den Zug zu den Laichplätzen im Herbst.

4. Fehlende Laichhabitate

Durch Starkregenereignisse und landwirtschaftliche Einträge kommt es zu einem vermehrten Eintrag von Schlamm und Feinsedimenten in die Rednitz. Diese feinen Ablagerungen verstopfen die für Salmoniden essenziellen Kiesbetten und zerstören somit die natürlichen Laichplätze. Abgelegte Forelleneier werden dadurch von Sedimentschichten überlagert und ersticken aufgrund mangelnder Sauerstoffzufuhr. Infolgedessen ist eine natürliche Reproduktion der Bestände im Gewässer nahezu unmöglich.

Gemeinsam für die Zukunft unserer Rednitz

Wir hoffen, dass wir euch mit diesen Einblicken einen verständlichen Überblick über die aktuellen Herausforderungen an unserem Gewässer geben konnten. Auch wenn die Natur uns derzeit einiges abverlangt, dass Wohl unserer Rednitz und ihrer Fischbestände liegt uns allen am Herzen. Als Fischergemeinschaft sind wir diesen Entwicklungen nicht machtlos ausgeliefert. Die Natur besitzt enorme Regenerationskräfte. Das funktionierende Stützsystem des Rothsees zeigt zudem, dass wir über wichtige Hebel zum Schutz unseres Gewässers verfügen.

Wir lassen uns die Freude am Wasser nicht nehmen und wünschen euch für die kommenden Stunden am Gewässer von ganzem Herzen eine entspannte Zeit, tolle Naturerlebnisse und natürlich trotz allem ein kräftiges Petri Heil!

Eure Verwaltung

Neuausrichtung unserer Vereinssatzung: Handlungsfähigkeit stärken und Mitgliederbeteiligung ausbauen

Liebe Vereinsmitglieder,

auf der vergangenen Jahreshauptversammlung wurde intensiv über die rechtliche und finanzielle Aufstellung unseres Vereins diskutiert. Aus den Reihen der Mitglieder erging dabei der klare Auftrag an die Vereinsverwaltung, für die anstehenden Verlängerungen von Gewässerpachtverträgen eine rechtssichere Lösung zu erarbeiten, ohne dabei die pauschalen finanziellen Freigrenzen des Vorstands anzuheben.

Erläuterung der Satzungsänderungen in Videoform

Diesem Auftrag folgend hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Ehrenamt (Versicherungsgesellschaft und Rechtsberatung unseres Vereins) ein aufeinander abgestimmtes Paket an Satzungsänderungen ausgearbeitet. Diese Anpassungen sichern unsere Gewässerbestände, stärken die internen Kontrollmechanismen, reduzieren Verwaltungskosten und erweitern die Möglichkeiten zur direkten Mitgliederbeteiligung.

Nachfolgend werden die einzelnen Anpassungen und deren sachliche Begründungen erläutert, der genaue Wortlaut findet sich darunter.

1. Rechtssicherheit bei der Verlängerung von Gewässerpachten (§ 12 Abs. 3)

  • Die Ausgangslage: Um im Wettbewerb um Pachtgewässer jederzeit handlungsfähig zu sein, benötigt der Verein die Möglichkeit, bestehende Verträge fristgerecht und rechtssicher zu verlängern. Die Vergabe höherer pauschaler Finanzkompetenzen an den Vorstand wurde auf der letzten Jahreshauptversammlung durch die Mitglieder jedoch bewusst abgelehnt.
  • Die Neuregelung: Es wird eine spezifische Sonderregelung für die Verlängerung bestehender Gewässerpachtverträge eingeführt. Im Außenverhältnis (gegenüber dem Verpächter) ist der Vorstand uneingeschränkt vertretungsbefugt, um Verträge ohne Zeitverzug sichern zu können. Im Innenverhältnis ist der Vorstand jedoch verpflichtet, vorab die Zustimmung der Verwaltung einzuholen. Wichtig: Der Neuabschluss von Pachtverträgen fällt ausdrücklich nicht unter diese Ausnahme. Hierüber entscheidet weiterhin die Mitgliederversammlung.

2. Reduzierung der finanziellen Freigrenzen (§ 12 Abs. 2 & § 16)

  • Die Ausgangslage: Die Diskussionen auf der letzten Versammlung haben verdeutlicht, dass die Mitglieder der Einräumung weitreichender finanzieller Kompetenzen an den Vorstand kritisch gegenüberstehen.
  • Die Neuregelung: Die Vereinsverwaltung hat sich vor diesem Hintergrund dazu entschlossen, die finanziellen Freigrenzen des Vorstands im Innenverhältnis freiwillig herabzusetzen. Künftig ist die eigenständige Vertretungsmacht für Rechtsgeschäfte des Tagesgeschäfts auf 5.000 € im Einzelfall beschränkt. Bei Beträgen zwischen 5.000 € und 30.000 € ist ein vorheriger Beschluss der Verwaltung zwingend erforderlich. Beträge über 30.000 € bedürfen unverändert der Zustimmung der Mitgliederversammlung.

3. Gewährleistung der Handlungsfähigkeit der Verwaltung durch das Umlaufverfahren (§ 18 Abs. 5)

  • Die Ausgangslage: Durch die Herabsetzung der vorstandseigenen Freigrenze auf 5.000 € entsteht im Vereinsalltag das Risiko von Verzögerungen bei unvorhergesehenen, dringlichen Ausgaben, da reguläre Gremiensitzungen koordinationsintensiv sind.
  • Die Neuregelung: Als notwendiges Gegenstück zu der reduzierten Freigrenze wird das Umlaufverfahren in Textform (z. B. per E-Mail) eingeführt. Die Verwaltung kann Beschlüsse dadurch künftig zeitnah und rechtssicher auf digitalem Weg fassen. Die Abstimmungsfrist beträgt im Regelfall 48 Stunden und kann in begründeten, dringenden Fällen auf 24 Stunden verkürzt werden. Die Kontrolle durch das erweiterte Gremium bleibt somit vollständig gewahrt, während der Verein handlungsfähig bleibt.

4. Erweiterte Mitgliederbeteiligung und Wirtschaftlichkeit (§ 19 & § 25a)

  • Die Ausgangslage: Die rege und konstruktive Beteiligung der Mitglieder auf der letzten Versammlung und die Teilnahme an der letzten Umfrage zum Königsfischen hat gezeigt, dass ein großes Interesse an der direkten Mitgestaltung des Vereinslebens besteht. Diesen Weg möchte die Verwaltung konsequent fortführen. 
  • Die Neuregelung: Wir verankern den Mitgliederentscheid als neues Organ der Willensbildung in der Satzung. Dies ermöglicht es der Verwaltung, wichtige Sachthemen im Wege einer Abstimmung in Textform (z. B. über ein sicheres digitales Verfahren) gemeinsam mit den Mitgliedern zu entscheiden. Hierdurch wird die Handlungsfähigkeit des Vereins verbessert: Sollten dringliche finanzielle Beschlüsse anstehen, die über der 30.000-€-Grenze liegen und somit in die Zuständigkeit der Mitglieder fallen, muss nicht mehr zwingend eine kostspielige Präsenzversammlung einberufen oder monatelang auf die Jahreshauptversammlung gewartet werden. Die Verwaltung kann zeitnah ein bindendes Votum der Basis einholen. Ein Mindestquorum von 20 % stellt sicher, dass Beschlüsse auf einer breiten Basis getragen werden. Essenzielle Kernthemen wie Satzungsänderungen, Wahlen und Beitragsfestsetzungen bleiben satzungsgemäß der physischen Mitgliederversammlung vorbehalten.

5. Organisatorische Neuordnung der Vereinsordnungen (§ 25)

  • Die Ausgangslage: In der aktuellen Satzung sind die Disziplinar- und die Gewässerordnung als feste Bestandteile definiert. Dies hat zur Folge, dass jede fachliche Anpassung – beispielsweise die Änderung eines Schonmaßes oder einer vereinsinternen Frist – rechtlich eine Satzungsänderung darstellt. Dies erfordert zwingend eine notarielle Beglaubigung und die Eintragung im Vereinsregister, was mit unnötigen Gebühren und zeitlichen Verzögerungen verbunden ist.
  • Die Neuregelung: Die Ordnungen werden formell aus der Hauptsatzung ausgegliedert. Sie bleiben für alle Mitglieder weiterhin absolut verbindlich. Die Verwaltung kann notwendige fachliche Anpassungen künftig jedoch direkt beschließen, wodurch sie sofort wirksam werden und administrative Kosten für den Verein entfallen.

Die vorgeschlagenen Textänderungen wurden im Vorfeld durch das Deutsche Ehrenamt rechtlich geprüft. Das gesamte Änderungspaket wird den Mitgliedern auf der kommenden Versammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Für fachliche Fragen im Vorfeld stehen die Mitglieder der Verwaltung gerne zur Verfügung.

Anlage: Zusammenstellung der Satzungsänderungen zur Prüfung

Unveränderte und alte Texte sind in grau aufgeführt. Neue Texte in schwarz.

§ 12 Der Vorstand

[Absatz 1 bleibt unverändert]

(2) Bisher: Der Vorstand kann Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert bis 10.000,00 Euro durchführen.
(2) Im Innenverhältnis ist die Vertretungsmacht des Vorstands für Rechtsgeschäfte auf einen Betrag von bis zu 5.000 € im Einzelfall beschränkt.
(3) Für die Verlängerung bestehender Gewässerpachtverträge gelten diese Wertgrenzen nicht; der Vorstand ist hierfür im Außenverhältnis unbeschränkt vertretungsbefugt. Intern bedarf er jedoch der vorherigen Zustimmung der Verwaltung und hat die Mitglieder auf der nächsten Mitgliederversammlung nachträglich zu informieren. Der Neuabschluss von Pachtverträgen fällt nicht unter diese Ausnahme.

§ 16 Zuständigkeit der Verwaltung

[Absätze 1–4 bleiben unverändert]

(5) Bisher: Bei Rechtsgeschäften des Vereins, deren Wert höchstens 10.000,00 EUR beträgt, ist der Vorstand i.S.d. § 12 der Satzung ohne weitere Zustimmung vertretungsberechtigt. Bei einem Wert der 10.000,00 EUR, nicht aber 30.000,00 EUR übersteigt, beschließt die Verwaltung, vor Abschluss des Rechtsgeschäfts, ob dem zugestimmt wird. Bei Beträgen über 30.000,00 € muss ein Beschluss durch die Mitgliederversammlung herbeigeführt werden

(5) Bei Rechtsgeschäften des Vereins, deren Wert mehr als 5.000 € bis zu 30.000 € beträgt, beschließt die Verwaltung vor Abschluss des Rechtsgeschäfts, ob dem zugestimmt wird. Bei Beträgen über 30.000 € muss ein Beschluss durch die Mitgliederversammlung herbeigeführt werden, sofern nicht die Sonderregelung für Gewässerpachtverträge (§ 12 Abs. 3) greift.

§ 18 Einberufung und Beschlussfassung der Verwaltung

[Absätze 1–5 bleiben unverändert]

(5) Wird ergänzt durch: Beschlüsse der Verwaltung können im Wege eines Umlaufverfahrens in Textform (z. B. E-Mail) gefasst werden. Die Einleitung erfolgt durch den Vorstand (§ 12 Abs. 1) unter Beifügung der Abstimmungsfrist und aller entscheidungsrelevanten Informationen. Die Frist beträgt im Regelfall mindestens 48 Stunden, kann jedoch in begründeten dringenden Fällen auf 24 Stunden festgesetzt werden. Ein Beschluss ist gültig, wenn die Mehrheit der stimmberechtigten Verwaltungsmitglieder zustimmt und kein Mitglied der Verwaltung dem Verfahren innerhalb der Frist widerspricht. Die Ergebnisse sind digital zu archivieren und zwingend in das Protokoll der nächsten Verwaltungssitzung aufzunehmen.

§ 19 Mitgliederversammlung

Darunter sind zu verstehen:
a) die Jahreshauptversammlung (ordentliche Mitgliederversammlung)
b) die außerordentliche Mitgliederversammlung

c) der Mitgliederentscheid (§ 25a)

§ 25 Disziplinar- und Gewässerordnung

[Absatz 1 bleibt unverändert]

(2) Bisher: Disziplinar- und Gewässerordnung sind Bestandteile der Vereinssatzung.
(2) Die Disziplinar- und Gewässerordnung sowie sonstige von der Verwaltung erlassene Geschäftsordnungen sind nicht Bestandteil dieser Satzung, jedoch für alle Mitglieder verbindlich.

§ 25a Mitgliederentscheide

[Neuer Paragraph]

(1) Zu wichtigen Vereinsangelegenheiten kann die Verwaltung einen bindenden Mitgliederentscheid in Textform (z. B. digital) durchführen. Ausgenommen hiervon sind Satzungsänderungen, Wahlen, Beitragsfestsetzungen und die Vereinsauflösung; diese bleiben der Mitgliederversammlung vorbehalten.
(2) Der Entscheid ist gültig, wenn sich mindestens 20 % der stimmberechtigten Mitglieder durch Abgabe einer Stimme (Ja, Nein oder Enthaltung) beteiligen (Mindestquorum); die Verwaltung kann vorab ein höheres Quorum festlegen.
(3) Ein Widerspruch gegen das Ergebnis muss innerhalb von einer Woche nach Bekanntgabe in Textform bei der Verwaltung eingereicht werden. Ein form- und fristgerechter Widerspruch setzt die Gültigkeit des Beschlusses vorerst nicht aus. Die Verwaltung prüft die Einwände und entscheidet innerhalb von vier Wochen abschließend, ob dem Widerspruch stattgegeben wird.
(4) Die Kriterien und das genaue Verfahren des Mitgliederentscheids regelt die allgemeine Geschäftsordnung.

Einladung zur Halbjahresversammlung

Außerordentliche Mitgliederversammlung

Liebe Mitglieder,

am Freitag, den 18.09.2026 findet in unserem Vereinslokal Gesellschaftshaus Gartenstadt, Buchenschlag 1, 90469 Nürnberg um 19.00 Uhr unsere außerordentliche Halbjahresversammlung statt.

Hierzu laden wir Sie herzlich ein und würden uns freuen, Sie begrüßen zu dürfen. Nicht anwesende bzw. verhinderte Mitglieder sind an die in der Versammlung gefassten Beschlüsse und Entscheidungen gebunden.

Zur Halbjahresversammlung laden wir in Form einer außerordentlichen Mitgliederversammlung gemäß § 23 unserer Satzung ein, da wir nur so Beschlussfassungen und Nachwahlen durchführen können.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Eröffnung
  2. Totengedenken
  3. Bericht des 1. Vorsitzenden
  4. Besatzmaßnahmen 2026/2027
  5. Fangbestimmungen 2027
  6. Einführung und Vorstellung Onlinefangbuch 2027
  7. Beitragsfestsetzung für das Jahr 2027
  8. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung
  9. Anschaffung Besatzfahrzeug
  10. Nachwahlen
  11. Anträge
  12. Verschiedenes

Wir freuen uns auf ein zahlreiches Erscheinen.

Eure Verwaltung

Angelplätze am Birkensee

Liebe Vereinsmitglieder,

wir freuen uns, euch eine positive Nachricht von unserem Vereinsgewässer zu bringen. Wie angekündigt, haben wir heute die neuen Schilder an den angelegten Angelplätzen am Birkensee angebracht.

Unser Ziel ist es, für ein noch besseres und verständnisvolleres Miteinander zwischen uns Anglern und den Badegästen vor Ort zu sorgen. Auf den Schildern befindet sich ein praktischer QR-Code. Über diesen können Badegäste ab sofort jederzeit unsere geltende Geländeordnung einsehen. So schaffen wir direkt vor Ort Transparenz und Klarheit.

Der QR-Code verweist auf nachfolgende Seite auf unserer Website:

 Informationsseite Oberstimmer See für Gäste.

Für euch zur Info:
Die sieben Angelbereiche an der Ostseite sind exklusiv für unsere Vereinsmitglieder reserviert und für Badegäste gesperrt.

Wir hoffen, dass ihr dort nun ganz in Ruhe eurem Hobby nachgehen könnt.

Ab 2027 werden wir zusätzlich zwei kleine Arbeitsdienste dort ansetzen um die angelegten Angelplätze vom Vegetationswuchs freizuhalten und damit eine durchgängige Nutzbarkeit zu erhalten. Diese sind für Ende Mai und Ende Juli künftig vorgesehen.

Wir wünschen euch weiterhin eine entspannte Zeit am Wasser und allzeit Petri Heil!